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Unsere Kanzlei hat einen ausgewiesenen Schwerpunkt in der Bearbeitung
von ausländer- und asylrechtlichen Mandaten. Die umfangreichen
Sprachkenntnisse unserer Anwälte und Mitarbeiter ermöglichen uns
direkte und unkomplizierte Kommunikation zu Mandanten und das präzise
Verständnis ihrer Bedürfnisse. Dies ist für die Vertretung in
ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten von unschätzbar
besonderer Bedeutung, da insbesondere bei diesen Mandaten oft
detaillierte Tatsachenkenntnis und schnelle Reaktion auf
Behördenentscheidungen entscheidend sind. Im Übrigen ist es unseren
Anwälten aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse möglich, in außergerichtlichen
und gerichtlichen Verfahren, persönlich zu kontrollieren, ob der
zuständige Dolmetscher tatsächlich das wiedergibt, was unsere Mandanten
mitteilen wollen, oder ob eine Nachbesserung von Nöten ist.
In der Bearbeitung ausländerrechtlicher Angelegenheiten vertrauen uns
dabei sowohl ausländische Unternehmer und ihre Angestellten als auch
ausländische Privatpersonen. Herr Rechtsanwalt Aydin Doganay ist mit
der Verwaltungspraxis der Ausländerbehörden nicht nur im
Rhein-Main-Gebiet, sondern auch überregional vertraut und hat
jahrelange Prozesserfahrung, insbesondere in verwaltungsrechtlichen
Gerichtsverfahren. Herr Aydin Doganay berät insbesondere bei Fragen des
Aufenthalts und der Einbürgerung. Er wurde in den vergangenen Jahren
bundesweit wiederholt mit der Vertretung im Rechtschutz gegen
Abschiebungen beauftragt und hat Mandanten mit Flüchtlingshintergrund
mit Tat und Rat zur Seite gestanden.
Herr Rechtsanwalt Aydin Doganay ist Ihnen insbesondere bei der Bewältigung folgender Angelegenheiten erfolgreich behilflich:
- Aufenthaltsgenehmigungen
- Familienzusammenführungen
- Kindernachzug
- Einreiseerlaubnisse/Visa
- Eheschließung mit Ausländern
- Visa- und Botschaftskontakte
- Abschiebung und Ausweisung
- Ehescheidung mit Beteiligung von Ausländern
- Studienaufenthalte von Ausländern
- Beschäftigung und selbständige Tätigkeit von Ausländern
- Asylverfahren
- Abschiebungsangelegenheiten
- Sicherungshaft bei Ausländern
- Einbürgerungsrecht (Sprachtest, Erwerbstätigkeit, Aufenthaltszeiten, Mehrstaatigkeit)
- Ausbürgerung
- Miteinbürgerung von Ehegatten und/oder Kindern
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